Lockerung der Corona-Schutzverordnung

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

das Land NRW aktualisiert zum 15.6.2020 die Corona-Schutzverordnung. Hierdurch ergeben sich in einigen Bereichen deutliche Lockerungen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die grundsätzlichen Regelungen zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum und die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen mit Publikums- und Kundenverkehr weiterhin bestehen bleiben. Für uns bedeutet das: auch in unserer Praxis besteht weiterhin die Notwendigkeit, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Praxisteam

Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in unserer Praxis

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

aufgrund der aktuell geltenden Bestimmungen gilt auch in unserer Praxis ab dem 27.4.2020 und bis auf Weiteres eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes um das Infektionsrisiko zu minimieren. Zudem haben wir unsere Abläufe verändert um unter anderem auch den Regelungen zur Kontaktbeschränkung entsprechen zu können.

Wir bitten etwaige Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und stehen für Rückfragen oder Informationen jederzeit gerne zur Verfügung,

Ihr Praxisteam