Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in unserer Praxis

Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in unserer Praxis

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

aufgrund der aktuell geltenden Bestimmungen gilt auch in unserer Praxis ab dem 27.4.2020 und bis auf Weiteres eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes um das Infektionsrisiko zu minimieren. Zudem haben wir unsere Abläufe verändert um unter anderem auch den Regelungen zur Kontaktbeschränkung entsprechen zu können.

Wir bitten etwaige Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und stehen für Rückfragen oder Informationen jederzeit gerne zur Verfügung,

Ihr Praxisteam

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