Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
das Land NRW aktualisiert zum 15.6.2020 die Corona-Schutzverordnung. Hierdurch ergeben sich in einigen Bereichen deutliche Lockerungen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die grundsätzlichen Regelungen zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum und die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen mit Publikums- und Kundenverkehr weiterhin bestehen bleiben. Für uns bedeutet das: auch in unserer Praxis besteht weiterhin die Notwendigkeit, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Praxisteam