Lockerung der Corona-Schutzverordnung

Lockerung der Corona-Schutzverordnung

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

das Land NRW aktualisiert zum 15.6.2020 die Corona-Schutzverordnung. Hierdurch ergeben sich in einigen Bereichen deutliche Lockerungen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die grundsätzlichen Regelungen zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum und die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen mit Publikums- und Kundenverkehr weiterhin bestehen bleiben. Für uns bedeutet das: auch in unserer Praxis besteht weiterhin die Notwendigkeit, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Praxisteam

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